Coronabetreuungsverordnung

Vor wenigen Stunden wurde die neue Coronabetreuungsverordnung veröffentlicht. Sie finden die Verordnung hier.

Demnach gilt ab Montag folgende Regelung:

• Es gilt eine Maskenpflicht in der Schule. Die Maskenpflicht gilt auf dem Schulhof, in den Gängen, im Klassenraum und auch am Sitzplatz.

• Die Kinder sollten eine medizinische Maske tragen. Das kann eine OP-Maske (meistens blau-weiß) sein. Sollte die medizinische Maske nicht passen, so kann auch eine Alltagsmaske getragen werden.

• Denken Sie bitte daran, ihrem Kind auch Ersatzmasken mitzugeben – gerade wenn es auch in der Betreuung ist.

• Während der Frühstückpause und dem Mittagessen darf auf dem Sitzplatz die Maske abgenommen werden.

 

Des Weiteren gelten folgende Regelungen:

• Da die Kinder Aufgaben zur selbstständigen Erledigung für den Distanztag erhalten, gibt es keine Hausaufgaben.

• Statt Sport wird es Bewegungseinheiten in der Klasse am Platz oder verteilt auf dem Schulhof bzw. Bolzplatz geben.

• Die Klassen 2 und 4 nutzen bitte den Eingang über den Bolzplatz, um zur Schule zu kommen und auch, um die Schule zu verlassen.

• Die Klassen 1 und 3 kommen über die Rosenstraße auf den Schulhof und verlassen ihn darüber wieder.

 

Der Elternsprechtag wurde aufgrund der langen Distanzzeit auf Ende April / Anfang Mai verschoben.