Müssen die Kinder im Bus auf dem Weg zum Schwimmen und zur Eishalle eine Maske tragen?
Ja! Es gibt weiterhin eine Maskenpflicht (OP-Maske Typ 2 oder FFP2-Maske) im Schülerspezialverkehr.
Müssen Lehrerinnen und Lehrer, Betreuerinnen und Betreuer oder Besucher eine Maske tragen?
Aktuell gibt es keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Es liegt aber die Empfehlung zum Tragen einer Maske (OP-Maske Typ 2 oder FFP2-Maske).
Aktuell gibt es keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Es liegt aber die Empfehlung zum Tragen einer Maske (OP-Maske Typ 2 oder FFP2-Maske).
Werden die Kinder in der Schule getestet?
Regelmäßige anlasslose Reihentestungen sind aktuell nicht vorgesehen.
Schülerinnen und Schüler testen sich freiwillig am 1.Schultag in der Schule selbst. Im weiteren Verlauf sind zurzeit keine weiteren anlasslosen Testungen geplant.
Mein Kind hat Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen, was soll ich tun?
Schülerinnen und Schüler, welche Corona-Symptome haben, testen sich vor der Schule freiwillig selbst zuhause. Dafür erhält jede Schülerin und jeder Schüler 5 Selbsttests pro Monat von der Schule (selbstständige Abholung vor dem Sekretariat).
Sie haben ihr Kind Zuhause getestet, das Ergebnis ist negativ, was nun?
Bei Symptomen aber negativem Test teilen die Eltern oder Erziehungsberechtigten dies formlos schriftlich mit – das Kind darf dann die Schule besuchen. Notieren Sie dazu auf einem Zettel für die Klassenlehrkraft oder in einer E-Mail
(NachnameDerKlassenlehrkraft@averbruchschule.de) formlos das negative Ergebnis.Beispiel:
Mein Sohn, Max Musterman, Klasse 1a, hat leichten Schnupfen. Das Ergebnis des heutigen Selbsttests vor der Schule war aber
negativ.
Viele Grüße
Familie MustermanIhr Kind kann nun in die Schule kommen.
negativ.
Viele Grüße
Familie MustermanIhr Kind kann nun in die Schule kommen.
Sie haben ihr Kind Zuhause getestet, das Ergebnis ist positiv, was nun?
Das Kind darf vorerst nicht in die Schule kommen (Geschwisterkinder bzw. Kontaktpersonen dürfen in die Schule kommen, sollten sich aber testen). Nun besteht die Verpflichtung, sich einem Corona-Schnelltest („Bürgertest“) oder PCR-Test zu unterziehen. Bis ein negatives Ergebnis des Kontrolltests vorliegt, muss sich isoliert werden. Ist auch der Corona-Schnelltest oder der PCR-Test positiv, gilt aktuell: Eine Rückkehr in die Schule ist frühestens nach fünf Tagen (mit „Freitestung“) oder ohne „Freitestung“ nach zehn Tagen wieder möglich.
Ich habe gehört, die Schule darf mein Kind trotzdem testen?
Wenn während des Unterrichts oder der Betreuung Corona-Symptome auftreten und keine schriftliche Negativbescheinigung der Erziehungsberechtigten vorliegt, darf die Schule einen Selbsttest durch die Schülerin oder den Schüler durchführen. Außerdem darf die Schule testen, wenn zwar eine schriftliche Negativbescheinigung vorliegt, sich die Symptome aber deutlich verstärken.
Wenn während des Unterrichts oder der Betreuung Corona-Symptome auftreten und keine schriftliche Negativbescheinigung der Erziehungsberechtigten vorliegt, darf die Schule einen Selbsttest durch die Schülerin oder den Schüler durchführen. Außerdem darf die Schule testen, wenn zwar eine schriftliche Negativbescheinigung vorliegt, sich die Symptome aber deutlich verstärken.
Testet sich das Schulpersonal denn auch?
Dem Personal werden Selbsttests mit derselben Verwendungsabsicht wie oben beschrieben zur Verfügung gestellt.
Was ist, wenn die Klassenlehrkraft meines Kindes an Corona erkrankt?
Auch Lehrkräfte sind nur Menschen und können erkranken. Zunächst versuchen wir mit dem vorhandenen Personal die Lücke zu füllen, also Vertretungsunterricht direkt in der Klasse der Kinder zu organisieren. Da die Personaldecke aber ohnehin recht dünn ist und bei mehreren Corona-Erkrankten gleichzeitig noch dünner wird, wird eine Klasse dann auf die verbleibenden Klassen aufgeteilt. Die Kinder erhalten dann Material, welches sie unter der Aufsicht der Lehrkraft der ‚Aufteilklasse‘ bearbeiten.
Möglich ist auch die vorübergehende Zusammenlegung von zwei Klassen. Erst wenn diese Organisationsformen aufgrund Personalmangels nicht mehr greifen, müssen wir Klassen mit Vorankündigung (spätestens am Tag vorher) zuhause lassen.
Übrigens: Die Klassenlehrkräfte der Parallelklassen bilden ein Jahrgangsteam und sprechen sich im Vorfeld ab. Bei längerer Erkrankung einer Klassenlehrkraft kümmert sich die Klassenlehrkraft der Parallelklasse also um die Lernorganisation. So ist gewährleistet, dass das Lernen auch bei längerer Erkrankung vernünftig weitergeht.
Mein Kind ist in Quarantäne, aber fit genug für die Schulaufgaben. Was sollen wir tun?
Zunächst einmal überprüfen Sie bitte, ob Ihr Kind trotz positivem Corona-Befund wirklich fit genug für Schularbeit ist. Die Bearbeitung ist für Ihr Kind wirklich Arbeit und somit anstrengend. Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass die Bearbeitung von Aufgaben möglich ist, teilen Sie dies Ihrer Klassenlehrkraft mit. Diese bespricht mit Ihnen, wie das Material (entweder digital oder in Papierform) zu Ihnen kommt. Häufig reicht auch bereits eine Weiterarbeit in den Schulbüchern.
Können wir uns nicht einfach digital in den Unterricht einklinken?
Dieses hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und in wie vielen Klassen Videokonferenzen stattfinden. Unsere Internetleitung ist leider immer noch nicht so stark, so dass wir hier vorsichtig sein müssen. Denn auch im Präsenzunterricht benötigen wir die Kapazität für die digitalen Tafel und die iPads. Sie erhalten jedoch auf jeden Fall Material für Ihr Kind, um nicht „den Anschluss“ zu verlieren.
Und wenn die Schulen wieder ganz schließen? Sollte ich dafür bereits technisch vorsorgen?
Dieses Szenario ist im gesamten letzten Schuljahr an unserer Schule nicht eingetreten. Deshalb sind wir vorsichtig optimistisch, dass das in Zukunft auch so bleibt. Wir würden auf Altbewährtes, den Schulmanager und Padlet zugreifen, bzw. ggf. unsere neue Plattform iServ nutzen. Bei einer echten Schulschließung hätten wir dann eine begrenzte Anzahl von Ausleih-Tablets zur Verfügung für diejenigen, die kein eigenes oder nicht genügend Geräte zuhause haben.
Mein Kind hat eine relevante Vorerkrankung, was kann ich tun?
Für Kinder mit Vorerkrankungen gibt es gesonderte Möglichkeiten Schutzvorkehrungen zu treffen. Dies ist in der Vergangenheit an unserer Schule gut gelungen. Sollte es hier (neue) Bedarfe geben, sprechen Sie bitte Ihre Klassenlehrkraft und die Schulleitung direkt an.
Mein Kind besucht die Betreuung. Gelten hier besondere Corona-Regeln?
In der Betreuung gelten dieselben Corona-Regeln wie im Vormittag.
Gelten diese Corona-Regeln für das gesamte Schuljahr?
Das kann bis jetzt nicht beantwortet werden. Das Schulministerium weist darauf hin, dass diese Regelungen dem aktuellen Infektionsgeschehen und der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. Bei Änderungen in diesen Bereichen werden sich Änderungen an den schulischen Corona-Regeln vorbehalten. Sollte es Neuregelungen geben, informieren wir Sie rechtzeitig.
Ich habe noch weitere Fragen wegen Corona. Wer kann mir diese beantworten?
Weiterführende Informationen direkt vom Schulministerium erhalten Sie unter https://www.schulministerium.nrw/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten . Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an uns.