Unterricht und Selbsttests ab dem 19.4.

Ab Dienstag, 20.04., findet das Wechselmodell statt. Den Plan dazu habe ich Ihnen noch einmal angehängt. Bitte denken Sie daran, dass am Montag, 19.04., schulfrei ist (Lehrergesundheitstag). Ihre Kinder bekommen keine Schulaufgaben. An alle OGTS-Eltern: Bitte melden Sie Ihren Betreuungsbedarf für Montag schnellstmöglich bei der OGTS schriftlich / mündlich / per E-Mail an.

Wie bereits erwähnt, unterliegen alle Personen in der Schule der Testpflicht. Ihre Kinder und das gesamte Schulpersonal muss sich zwei Mal wöchentlich auf Corona testen. Das Land hat den Grund- und Förderschulen versprochen, sich schnellstmöglich um altersgerechte Tests zu bemühen. Bis dahin kommen die Tests zu Einsatz, die auch wir Erwachsene nutzen.

Der Testpflicht werden wir wie folgt nachkommen: Montag und Mittwoch: Testung Gruppe A 1. Stunde Dienstag und Donnerstag: Testung Gruppe B 1. Stunde (In der nächsten Woche wird die 2. Testung der Gruppe A am Freitag stattfinden. Durch die Feiertage wird sich dies immer ein wenig verschieben)

Es ist für alle eine weitere Herausforderung – sowohl für Ihre Kinder als auch für das schulische Personal. In dieser Woche habe ich die Kinder der Notbetreuung bei der Testung begleitet. Ja, es ist nicht schön. Es ist unangenehm. Es ist nicht kindgemäß. Es raubt Lernzeit. Doch die allermeisten Kinder haben dieses mit Bravour gemeistert und waren stolz auf sich. Natürlich leiten wir die Kinder pädagogisch an und gehen auf mögliche Ergebnisse ein. Für weitere Informationen lese Sie bitte den vorherigen Beitrag.

Wir als Schule müssen der Testpflicht nachkommen. Wenn Sie Bedenken gegen die Testung in der Schule haben, so verweise ich auf meine vorherige Nachricht: „Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.“ Ihr Kind kann an den Testtagen einen schriftlichen Nachweis der Teststelle im Original mitbringen, dass ein negatives Ergebnis vorliegt. Bitte achten Sie auf die 48-Stunden-Regelung. Digitale Nachweise senden Sie bitte ausschließlich an die Klassenlehrkraft. Dann braucht Ihr Kind an diesem Tag keinen Selbsttest durchführen.

Ist der Selbsttest ungültig, wiederholt Ihr Kind diesen Test. Ist auch dieser zweite Test ungültig, werden wir Sie kontaktieren, damit Sie mit Ihrem Kind direkt zu einer Teststelle fahren können. Bitte teilen Sie uns dann das Ergebnis mit.

Ebenso werden wir bei einem positiven Testergebnis Ihr Kind aus der Klasse holen und es in einen Raum in unserem Verwaltungstrakt bringen. Wir werden Sie daraufhin sofort informieren. Bitte bleiben Sie stets für uns erreichbar und teilen uns bitte Änderungen Ihrer Handynummern mit. Ihre Pflicht ist es dann, Ihr Kind schnellstmöglich abzuholen, um einen PCR-Test durchführen zu lassen. Kontakte mit Dritten sind zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Umgang_positiver_Selbsttest.pdf
Allerdings besteht seit gestern Abend eine Meldepflicht eines positiven Selbsttests gegenüber dem Gesundheitsamt.

Entsprechend der gestrigen Schulmail weise ich darauf hin, dass nicht getestete Schülerinnen und Schüler keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts haben. Die Formulare zur Betreuung in der nächsten Woche finden Sie hier (für Kinder, die in der OGTS angemeldet sind) oder hier (für Kinder, die nicht in der OGTS angemeldet sind). Am Anfang der nächsten Woche stelle ich die Antragsformulare der Folgewochen bereit.

Hier finden Sie noch einmal die Datei mit der Übersicht der Unterrichtstage der einzelnen Gruppen.