Schulordnung

Eine erste Schulordnung wurde nach Diskussion in Lehrerkonferenz und Schulpflegschaft von der Schulkonferenz am 21. April 1999 beschlossen und regelmäßig aktualisiert, Änderungen wurden 2005 und  2008 beschlossen. Die vorliegende Fassung wurde auf Antrag der Lehrerkonferenz von der  Schulpflegschaft beraten und von der Schulkonferenz zu Beginn des Schuljahres 2011/12  beschlossen.

Grundsatz
In der Schule arbeiten, lernen und leben wir mit vielen verschiedenen Menschen zusammen. Damit wir alle gut miteinander auskommen, soll jeder freundlich und rücksichtsvoll sein und sich so verhalten, dass niemand belästigt, behindert, gefährdet oder gar verletzt wird. Damit Räume und Einrichtungen der Schule noch lange von allen gut genutzt werden können, soll jeder auf Sauberkeit und Ordnung achten und sich so verhalten, dass keine Sachen beschädigt werden oder verloren gehen.
Damit das allen etwas leichter fällt, haben wir diese Regeln aufgeschrieben. Diese Regel werden ergänzt durch eine Zusammenstellung wesentlicher Aspekte des Arbeits- und Sozialverhaltens, die in allen Klassen aushängt und jedem Kind für sein Merkheft zur Verfügung gestellt wird.
Um diese Schulordnung mit Leben zu füllen, wird sie jeweils zu Beginn des Schuljahres sowie bei aktuellen Anlässen in den Schulklassen, in den Klassenpflegschaften und in der Lehrerkonferenz besprochen.

Der Schulweg
Die Kinder kommen in der Regel bei jedem Wetter zu Fuß zur Schule.
Wenn Kinder mit dem Fahrrad oder dem Roller zur Schule kommen wollen, geht das nur

  • in Verantwortung / in Begleitung der Eltern,
  • oder zur Durchführung der Fahrradübungen in der Schule,
  • oder nach bestandener Radfahrprüfung im vierten Schuljahr.

Die Kinder bringen ihre Fahrzeuge in den Fahrradkeller. Dort gehören Fahrräder in die Ständer.
Wenn ein Kind ausnahmsweise mit dem Auto gebracht oder abgeholt werden muss, steigt es grundsätzlich nicht auf dem Lehrer- und Besucherparkplatz ein oder aus sondern auf dem Parkstreifen gegenüber der Schule.
Alle Kinder benutzen den hinteren Eingang, auch wenn sie mit dem Fahrrad kommen! Kinder laufen über den Bürgersteig – der Lehrer- und Besucherparkplatz ist kein Schulweg!
Wenn der Schulhof einmal betreten worden ist, darf er nicht wieder verlassen werden.

Im Schulhaus
Nach dem ersten Klingeln gehen alle Kinder und Lehrer in die Klassenräume und begeben sich auf ihre Plätze.
Jeder ist dabei im Gebäude ruhig und rücksichtsvoll.
Wenn spätestens beim Unterrichtsbeginn kein Lehrer in der Klasse erscheint, sagt ein Kind in der Nachbarklasse Bescheid.

Die Pausen
Nach dem Schellen verlassen alle Kinder den Klassenraum, der von den Lehrerinnen und Lehrern geschlossen wird. Die Kinder begeben sich auf den Schulhof oder zu den jeweiligen Öffnungszeiten in die Schülerbücherei.
Die Türaufsicht, das sind Kinder der Klasse 4, achtet darauf, dass keine Kinder ins Haus laufen. Ein oder zwei Lehrkräfte sind in der Pause als Aufsicht draußen und für wichtige Fragen und Probleme ansprechbar.
Auf dem Schulgelände gibt es drei Bereiche zum Spielen: den Schulhof, den Spielplatz und den Sportplatz. Die Toilette ist kein Spielplatz und kein Aufenthaltsraum.
Auf dem Schulhof gibt es drei Tischtennisplatten. Für alle anderen Ballspiele gibt es die Wiese und den Sportplatz. Fußballspielen ist nur auf dem Ascheplatz erlaubt.
Gefährlich ist der Aufenthalt auf der Treppe und dem Podest vor dem Pavillon, besonders das Sitzen auf dem Geländer! Deshalb ist das Sitzen auf dem Geländer verboten.
Wer Spielmaterial aus der Klasse mit auf den Hof nimmt, sorgt auch dafür, dass es wieder an seinen Ort zurückgebracht wird.
Die Spielgeräte sollen von vielen Kindern benutzt werden können! Deshalb muss damit sachgerecht gespielt werden. Werfen mit Kies, Sand und Steinen sowie das Spielen mit Stöcken ist gefährlich und deshalb verboten!
Alle achten darauf, dass die Pflanzen in den Grünanlagen beim Spielen nicht beschädigt werden.
Beim Spielen nehmen alle Rücksicht auf die Nachbarn der Schule. Die Anwohner und die Kindergartenkinder dürfen nicht belästigt, behindert oder gefährdet werden!

Regenpause
Damit die Kinder auch bei feuchtem oder kaltem Wetter in der Pause nach draußen können, ziehen alle zu Hause der Witterung angepasste Kleidung an.
Bei heftigem, dauerhaftem Regen kann die Aufsicht Regenpause anordnen.
Die Kinder beschäftigen sich dann im Klassenraum oder dem angrenzenden Flur, ohne andere zu stören oder zu belästigen. Spiele, bei denen Personen und Sachen belästigt oder geschädigt werden können, insbesondere Ball- oder Laufspiele, sind im Schulhaus verboten!

Unterwegs
Wenn Kinder mit dem Bus unterwegs sind, müssen alle einen Sitzplatz haben oder sich – wenn im Linienbus wirklich alle Sitzplätze besetzt sind – gut festhalten. Falls Gurte vorhanden sind, müssen sich alle Kinder anschnallen.
Wenn Kinder zu Fuß unterwegs sind, laufen sie geordnet, ruhig und rücksichtsvoll.

Schulschluss
Der Unterricht schließt für die Kinder zu den vom Stundenplan vorgesehenen Zeiten. Über Änderungen werden die Eltern in der Regel spätestens am Vortage informiert.
Die Kinder verlassen nach Schluss des Unterrichts, nach Besuch der Schülerbücherei oder nach auftragsgemäßer Erledigung der Klassendienste zügig das Gebäude.
Sie begeben sich auf kürzestem und sicherstem Weg nach Hause oder in die Räume der offenen Ganztagsschule.

Telefonieren in der Schule
Für dringende, unaufschiebbare Kontakte zwischen Kindern und Elternhaus können die Kinder nach Anfrage die Telefonanlage der Schule benutzen.
Deshalb ist das Mitführen von Mobiltelefonen seitens der Kinder nicht nötig. Um jede Form von Missbrauch zu verhindern, ist den Kindern das Mitbringen und Benutzen von Mobiltelefonen auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.
Begründete gelegentliche Ausnahmen müssen vorher mit den jeweiligen Klassenlehrern abgesprochen werden.