4.+5. Nachricht von Sonntag, 15.3.2020
Liebe Eltern, leider hat uns heute die Mitteilung erreicht, dass ein Elternteil aus der 3. Klasse am Samstag positiv auf Corona getestet wurde. Die Kinder waren noch Donnerstag und Freitag in der Schule und in der Betreuung. Sie zeigen keinerlei Symptome. In Absprache mit dem Schulträger bleibt die “Übergangszeit” Montag und Dienstag erhalten, da es dem Erlass folgend keinen unmittelbaren Kontakt zur infizierten Person gab. Sie könnten Ihr Kind morgen und übermorgen zur Schule schicken. Auch die Notbetreuung wird voraussichtlich an unserer Schule stattfinden. Hierzu erhalten Sie voraussichtlich heute noch eine Nachricht.
Bleiben Sie gesund!
Beste Grüße Stefanie Maurer
6. Nachricht von Sonntag 15.3.20
Liebe Eltern,
wie versprochen sind nun die Rahmenbedingungen der Notbetreuung bekannt.
Ab Mittwoch, 18.03.2020, gilt für Kinder, deren alleinerziehende oder beide Erziehungsberechtigte bzw. Betreuungspersonen unentbehrliche Schlüsselpersonen sind, dass die Betreuung der Kinder an unserer Schule stattfindet, wenn die Betreuung über das private Netzwerk oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z.B. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.
Schlüsselpersonen sind Angehörige folgender Berufsgruppen:
– Personal der Krankenhäuser, Pflegeheime, Pflegedienste, der Behindertenhilfe, Arztpraxen, Apotheken
– Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendhilfe, die betreuen und den Kinderschutz gewährleisten müssen
– Mitarbeitende von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
– Mitarbeitende aus dem Bereich der Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
– Mitarbeitende der Lebensmittelversorgung
– Mitarbeitende der zentralen Stellen der Verwaltung, der Justiz und des Staates
Wenn Sie (beide Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende) zu diesen Schlüsselpersonen gehören, gilt folgendes:
- Wir benötigen einen Nachweis des Arbeitgebers/ Dienstherren BEIDER Erziehungsberechtigter/ bei Alleinerziehenden des Arbeitgebers bis spätestens Mittwoch, 18.3.20. Der Nachweis ist unentbehrlich!
Download des Nachweises – aktuelle Version vom 16.03.: 2020-03-15 Arbeitgeberbescheinigung über die Unabkömmlichkeit-1 - Zudem müssen Sie bestätigen, dass Ihr Kind
– keine Krankheitssymptome aufweist
– nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen und
– sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.
Die Versicherung hat nur dann Gültigkeit, wenn alle drei Faktoren bestätigt werden.
Die Bedarfsmeldung finden Sie hier (aktuelle Version vom 16.03.): 2020-03-15 Bedarfsmeldung Betreuungsbedarf-1
7. Nachricht von Montag, 16.3.2020
Liebe Eltern,
der Schulmanager-Online sollte nun wieder funktionieren. Wenn Sie von Ihrer Klassenleitung bereits Nachrichten erhalten haben, dann müsste auch der PDF-Download wieder funktionieren. Falls Sie noch keine Nachricht der Klassenleitung erhalten haben, wird dies in den nächsten Tagen noch passieren.
Viele Grüße
Stefanie Maurer
8. Nachricht von Montag, 16.3.2020
Liebe Eltern,
die Bescheinigungen für die Notbetreuung wurden entsprechend der Leitlinien für Personal kritischer Infrastrukturen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales angepasst. Anbei die aktuelle Version, die alte Version behält natürlich ihre Gültigkeit.
Viele Grüße
Stefanie Maurer